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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32000L0013 Etikettierungs-RL Art9;Rechtssatz
(Schon) die Auslegung des § 8 lit. f LMG 1975 führt dazu, dass Angaben über die Aufbewahrungsbedingungen eines Lebensmittels von dieser Bestimmung umfasst sind. Diese Auslegung wird überdies durch die Richtlinie 2000/13/EG gestützt. (Hier: Hinsichtlich des in Rede stehenden Hinweises auf die Möglichkeit einer 21-tägigen Kühlunterbrechung trifft es daher zu, dass diese Angabe nach der Verbrauchererwartung "wesentlich" im Sinne von § 8 lit. f LMG 1975 ist. Die gegenständliche Angabe über die Aufbewahrungsbedingungen fällt somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich von § 8 lit. f LMG 1975.)
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004100172.X03Im RIS seit
13.11.2007Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013