RS Vwgh 2007/7/27 2004/10/0172

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Veröffentlicht am 27.07.2007
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15204000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

32000L0013 Etikettierungs-RL Art9;
EURallg;
LMG 1975 §74 Abs1 idF 2001/I/098;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

(Schon) die Auslegung des § 8 lit. f LMG 1975 führt dazu, dass Angaben über die Aufbewahrungsbedingungen eines Lebensmittels von dieser Bestimmung umfasst sind. Diese Auslegung wird überdies durch die Richtlinie 2000/13/EG gestützt. (Hier: Hinsichtlich des in Rede stehenden Hinweises auf die Möglichkeit einer 21-tägigen Kühlunterbrechung trifft es daher zu, dass diese Angabe nach der Verbrauchererwartung "wesentlich" im Sinne von § 8 lit. f LMG 1975 ist. Die gegenständliche Angabe über die Aufbewahrungsbedingungen fällt somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich von § 8 lit. f LMG 1975.)

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004100172.X03

Im RIS seit

13.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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