RS Vwgh 2007/7/27 2004/10/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.2007
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15204000
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
26/01 Wettbewerbsrecht
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

32000L0013 Etikettierungs-RL Art9;
61998CJ0465 Darbo VORAB;
62005CJ0381 De Landtsheer Emmanuel VORAB;
EURallg;
LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1 idF 2001/I/098;
LMG 1975 §8 litf;
UWG 1984 §2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie auch in der Literatur (vgl. Barfuß ua, Österreichisches Lebensmittelrecht, Teil I A, Kommentar zu § 8 LMG 1975, 19) zu § 8 LMG 1975 vertreten wird, liegt der Tatbestand der Irreführung bzw. der Eignung zur Irreführung im Sinne der Judikatur zu § 2 UWG dann vor, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen durch bestimmte Angaben irregeführt werden kann (vgl. zum Abstellen auf die Rechtsprechung zu § 2 UWG auch im Zusammenhang mit dem Begriff der Irreführung nach dem LMG 1975 beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 18. Mai 2004, Zl. 2003/10/0028). Nach Rechtsprechung und Lehre zu § 2 UWG kann eine Werbeaussage zur Irreführung auch dann geeignet sein, wenn ihr die beteiligten Verkehrskreise trotz objektiver Richtigkeit etwas Unrichtiges entnehmen können (vgl. den Beschluss des OGH vom 7. Oktober 2003, 4 Ob 198/03a, mwN sowie das bereits zitierte hg. Erkenntnis vom 18. Mai 2004). Für diese Beurteilung haben auch nach der Rechtsprechung des EuGH die Gerichte auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. das Urteil des EuGH vom 19. April 2007, C-381/05, De Landtsheer Emmanuel SA, Rz 23, sowie das Urteil des EuGH vom 4. April 2000, C- 465/98, Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln, Rz 20).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61998J0465 Darbo VORAB
EuGH 62005J0381 De Landtsheer Emmanuel VORAB

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004100172.X04

Im RIS seit

13.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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