RS Vwgh 2007/7/31 2006/05/0221

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Veröffentlicht am 31.07.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §3 Abs2;
UVPG 2000 §3 Abs7;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/05/0218 E 7. September 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Eine Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 setzt mehrere Vorhaben voraus und ist unter den dort genannten Voraussetzungen als sog. Einzelfallprüfung durchzuführen. Die Vorschriften über das Feststellungsverfahren nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 finden Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auch auf die der Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 unterliegenden Vorhaben Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050221.X08

Im RIS seit

22.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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