Rechtssatz
Die Beschwerdeverfahren werden bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, welcher zu den hg. Beschwerden Zlen. 2004/05/0274-11, 2007/05/0012, mit Beschluss vom heutigen Tage angerufen worden war, ausgesetzt.
Im RIS seit
06.11.2007