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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1994 §118 Abs3;Rechtssatz
Eine Besichtigung der Baustelle 14 Tage vorher, somit "im Vorfeld", ist vollkommen ungeeignet zur Feststellung und Absicherung von Gefahrenstellen zu Beginn und während der Arbeitsausführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020237.X04Im RIS seit
31.08.2007Zuletzt aktualisiert am
23.06.2017