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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch den Umstand allein, dass im Baubewilligungsantrag ein überdachter Lagerplatz beantragt wurde und das nämliche Bauvorhaben in der Bewilligung als eine Erweiterung einer bestehenden Werkhalle bezeichnet wurde, werden keine subjektivöffentlichen Nachbarechte verletzt.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050101.X04Im RIS seit
22.08.2007Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012