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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar muss nicht in jedem Fall hinnehmen, dass Immissionen durch den Betrieb auf der Nachbarliegenschaft verursacht werden. Dies gilt auch für Lärmimmissionen durch den Verkehr auf der Nachbarliegenschaft.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050101.X05Im RIS seit
22.08.2007Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012