RS Vwgh 2007/7/31 2005/05/0101

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Veröffentlicht am 31.07.2007
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §48;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Nachbar muss nicht in jedem Fall hinnehmen, dass Immissionen durch den Betrieb auf der Nachbarliegenschaft verursacht werden. Dies gilt auch für Lärmimmissionen durch den Verkehr auf der Nachbarliegenschaft.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050101.X05

Im RIS seit

22.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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