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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ob ein "vermuteter Konsens" anzunehmen ist, ist eine Rechtsfrage, die von einem Zeugen nicht beantwortet werden kann.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBaubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050073.X04Im RIS seit
24.08.2007Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010