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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7 idF 2006/I/037;Rechtssatz
§ 10a Abs. 2 Z 3 StbG nimmt Fremde, denen auf Grund dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes die Erbringung des Nachweises von Kenntnissen der deutschen Sprache und von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes nicht möglich ist, vom Nachweis dieser Verleihungsvoraussetzungen aus. Es lässt sich nicht erkennen, dass der Gesetzgeber diese Begünstigung auch auf das in § 10 Abs. 1 Z 7 StbG aufgestellte Erfordernis des (ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe) hinreichend gesicherten Lebensunterhaltes erstrecken wollte und insofern eine planwidrige Lücke vorläge, die durch Analogie zu schließen wäre.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006010586.X01Im RIS seit
18.09.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011