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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273a Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/19/0482 2006/19/0481Rechtssatz
Der Beschluss über die Sachwalterbestellung hat zwar konstitutive Wirkung nur für die Zeit ab seiner Erlassung. Für die Zeit davor ist aber zu prüfen, ob die von der Sachwalterbestellung Betroffene schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist und somit nicht mehr in der Lage war, Bedeutung und Tragweite der Verfahren und der sich in diesen ereignenden prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen derartiger Verfahren entsprechend zu verhalten (vgl. das Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 2001/08/0192 und die dort zitierte Vorjudikatur).
Schlagworte
SachwalterHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006190480.X01Im RIS seit
16.10.2007Zuletzt aktualisiert am
30.07.2009