RS Vwgh 2007/8/30 2006/19/0400

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0430 E 19. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Voraussetzung WOHLBEGRÜNDETER FURCHT wird in der Regel nur erfüllt, wenn zwischen den Umständen, die als Grund für die Ausreise angegeben werden, und der Ausreise selbst ein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl zur notwendigen Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall aus der jüngeren Rechtsprechung etwa das hg E 7.11.1995, 94/20/0793).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006190400.X01

Im RIS seit

14.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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