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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §179a;Rechtssatz
Bei dem "wahren Verhältnis zu den Wahleltern" iSd § 60 Abs. 2 Z. 10 FrPolG 2005 kann es sich nur um solche Umstände handeln, die für die im konkreten Einzelfall ergangene gerichtliche Bewilligung der Annahme an Kindes statt entscheidungswesentlich waren, was an Hand der Begründung des Gerichtsbeschlusses zu prüfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210179.X05Im RIS seit
16.10.2007Zuletzt aktualisiert am
23.06.2016