RS VwGH Beschluss 2007/08/30 2006/21/0147

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Veröffentlicht am 30.08.2007
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Rechtssatz

Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in den Mitgliedstaaten leitet sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ab und ist nicht von der Erteilung einer formellen Bewilligung abhängig (Hinweis Urteil EuGH 8. April 1976, RS C 48/75, "Royer"; E 12. April 1999, 96/21/0012; E 20. April 2001, 2000/19/0117).

Gerichtsentscheidung
EuGH 61975J0048 Royer VORAB Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1 Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1
Im RIS seit
14.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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