RS Vwgh 2007/9/6 2005/18/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.2007
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0462 E 31. März 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Hat die Fremdenbehörde den Zeitpunkt "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes" nach den von der Judikatur aufgestellten Grundsätzen ermittelt, so liegt der Aufenthaltsverbot-Verbotsgrund nach § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 vor, wenn dem Fremden in diesem Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 StbG 1985 hätte verliehen werden können. Eine Verleihungsmöglichkeit in anderen Zeitpunkten vermag diesen Aufenthaltsverbot-Verbotsgrund nicht zu verwirklichen (Hinweis E 17.9.1998, 98/18/0170; E 15.10.1998, 95/18/1391).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005180161.X02

Im RIS seit

05.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten