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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0159Rechtssatz
Bei dem Erfordernis der Antragstellung innerhalb der Geltungsfrist der vorausgehenden Bewilligung gemäß § 7 Abs. 7 AuslBG handelt es sich nicht um eine (zur Zurückweisung des Verlängerungsantrages führende) Zulässigkeitsvoraussetzung, sondern um eine (im Falle der Antragstellung nach Ablauf der Geltungsdauer nicht vorliegende, daher zur Abweisung führende) Tatbestandsvoraussetzung.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005090158.X02Im RIS seit
04.10.2007