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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116Rechtssatz
Eine Nachbarstellung einer Gemeinde kommt nach § 119 Abs. 6 Z. 3 MinroG 1999 lediglich als Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte in Frage, da sie selbst im Sinne dieser Bestimmung als juristische Person nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder unzumutbar belästigt sein kann (Hinweis E 24. Mai 2006, 2003/04/0159).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040115.X09Im RIS seit
22.10.2007Zuletzt aktualisiert am
26.05.2010