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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §2;Rechtssatz
Dem Beschwerdeführer wird die Verletzung einer österreichischen Rechtsvorschrift zur Last gelegt. Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist demnach gemäß § 9 VStG zu prüfen und es kommt nicht darauf an, ob durch den Rechtsakt, auf den sich der Beschwerdeführer beruft - die "Übertragung von Geschäftsführerbereichen" - gegebenenfalls eine wirksame Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortung für den deutschen Rechtsbereich - also für Übertretungen, die in Deutschland begangen werden und von deutschen Behörden nach deutschem Recht zu beurteilen sind - erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005030172.X01Im RIS seit
04.10.2007Zuletzt aktualisiert am
19.02.2009