RS Vwgh 2007/9/12 2007/04/0138

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Veröffentlicht am 12.09.2007
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §113 idF 2002/I/111;
GewO 1994 §152 impl;

Rechtssatz

Bei der Annahme sicherheitspolizeilicher Bedenken im Sinne des § 113 GewO kommt es nicht auf das Verschulden des Gastgewerbetreibenden bezüglich der diesen Bedenken zu Grunde liegenden Sachverhaltsumstände an (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 2005, Zl. 2003/04/0080, zur vergleichbaren Rechtslage des § 152 GewO in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 111/2002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007040138.X04

Im RIS seit

16.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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