RS Vwgh 2007/9/12 2005/04/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2007
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

MinroG 1999 §118;
MinroG 1999 §119;
UVPG 2000 §3 Abs2;
UVPG 2000 §3 Abs7;
UVPG 2000 Anh1 Z25;
UVPG 2000 Anh1 Z26;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/05/0275 E 20. Februar 2007 RS 6(Hier nur erster Satz; Errichtung und Betrieb einer Bergbaustraße als Lagerstättenzufahrt zum Aufschluss eines künftigen Gipsbergbaues. Anhang 1 des UVPG 2000 enthält die gemäß § 3 legcit UVP-pflichtigen Vorhaben und stellt in den Z 25 und Z 26 auf die "Entnahme von mineralischen Rohstoffen" ab. Die beantragte Bergbauanlage erfüllt keinen dieser Tatbestände, handelt es sich doch um keine Entnahme von mineralischen Rohstoffen.)

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, kann allein aus den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen und dem bei der Behörde eingereichten Projekt beurteilt werden, auf eventuell sonst noch beabsichtigte Vorhaben kommt es nicht an, solang noch kein konkretes Projekt vorliegt (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2005, Zl. 2004/05/0317). Im Verfahren über einen Antrag der Straßenverwaltung nach § 34 Abs. 1 OÖ LStG 1991 stellt sich die Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht eines beabsichtigten Baues einer öffentlichen Straße daher dann nicht, wenn noch kein konkretes Projekt vorliegt, die beabsichtigten Vorarbeiten erst der Erstellung eines bewilligungsfähigen Straßenbauprojektes dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040115.X02

Im RIS seit

22.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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