RS Vwgh 2007/9/13 2006/12/0222

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Veröffentlicht am 13.09.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;
BDG 1979 Anl1 idF 2005/I/080;

Rechtssatz

Eine Einstufung in die Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A2 wird insbesondere dann zu erfolgen haben, wenn ein schlüssiges Sachverständigengutachten zu identen Punktewerten des Arbeitsplatzes des betreffenden Beamten einerseits und einer Richtverwendung andererseits gelangt (vgl. ausführlich etwa das hg. Erkenntnis vom 11. Juli 2006, Zl. 2001/12/0194, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120222.X03

Im RIS seit

16.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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