RS Vwgh 2007/9/13 2006/12/0191

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Veröffentlicht am 13.09.2007
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §4 Abs4;
PG 1965 §5 Abs2 idF 2003/I/071;
PG 1965 §5 Abs4 Z2 idF 2001/I/087;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0243 E 25. September 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Ergibt sich aus einer Kombination mehrerer Faktoren die Dienstunfähigkeit und lässt sich einer oder lassen sich mehrere dieser Faktoren auf einen Dienstunfall zurückführen, so kann nur dann die Kausalität zwischen dem Dienstunfall und der Dienstunfähigkeit verneint werden, wenn die Dienstunfähigkeit im Verständnis der Definition des Begriffes der "wesentlichen Bedingung" iSd hg. Judikatur auch ohne die durch den Dienstunfall bedingten Folgen eingetreten wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120191.X02

Im RIS seit

02.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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