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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es liegt im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, die Gesetzmäßigkeit von Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren sicherzustellen, der sich nicht notwendig auf die Einräumung einer Parteistellung an einzelne Bewerber einengt (hier betreffend § 207m Abs. 2 BDG 1979).
Schlagworte
DienstrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtVerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007120137.X01Im RIS seit
21.01.2008Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013