RS Vwgh 2007/9/19 2007/08/0097

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/08/0098

Rechtssatz

Gerade das Wissen des Beschwerdeführers um seine mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache muss ihn in Bezug auf die Einhaltung von Fristen zu besonderer Sorgfalt veranlassen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1996, Zl. 95/11/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007080097.X01

Im RIS seit

14.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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