RS Vwgh 2007/9/19 2006/08/0157

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11 idF 2004/I/077;
AlVG 1977 §9 Abs2 idF 2004/I/077;

Rechtssatz

Wenn die Dauer des Arbeitsweges eine gewisse Zeit überschreitet, ist darin ein berücksichtigungswürdiger Fall im Sinne des § 11 Satz 2 AlVG zu sehen. Zur Beantwortung der Frage, ob die Länge des Arbeitsweges ein Nachsichtsgrund ist, ist die Zumutbarkeitsbestimmung des § 9 Abs. 2 AlVG heranzuziehen. Ist nämlich die Beschäftigung wegen eines zu langen Arbeitsweges nicht zumutbar, kann darin auch ein berücksichtigungswürdiger Grund, das Dienstverhältnis freiwillig zu lösen, liegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080157.X01

Im RIS seit

14.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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