Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0179 E 20. November 1996 RS 6 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfaßt hat, ist für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht relevant. Nicht relevant ist auch, ob an der Wohnung des Unternehmers ein Namensschild angebracht ist und ob den Bewohnern anderer Wohnungen des betreffenden Hauses die "Firma" bekannt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130110.X01Im RIS seit
24.10.2007