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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/05/0027 E 27. Juni 2006 RS 2Stammrechtssatz
Die Bewilligungsfähigkeit stellt keine Vorfrage im Auftragsverfahren dar und ist in diesem nicht zu prüfen (Moritz, BauO für Wien, 3. Auflage, 355). Ein Beseitigungsauftrag ist ja auch dann zulässig, wenn ein Verfahren über eine nachträgliche Baubewilligung anhängig ist, wobei während der Anhängigkeit keine Strafbarkeit besteht und ein Beseitigungsauftrag nicht vollstreckt werden darf (Moritz, a.a.O., 353).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050185.X05Im RIS seit
23.10.2007