RS Vwgh Beschluss 2007/9/21 2005/05/0057

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Veröffentlicht am 21.09.2007
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Rechtssatz

Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, welcher zu den hg. Beschwerden Zlen. 2004/05/0274, 2007/05/0012, mit Beschluss vom 31. Juli 2007 angerufen worden war, ausgesetzt.

Im RIS seit

06.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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