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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/14/0103 E 28. März 2000 RS 1Stammrechtssatz
Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem § 16 Abs 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150024.X02Im RIS seit
26.10.2007