RS Vwgh 2007/9/24 2007/15/0135

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Veröffentlicht am 24.09.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250;
BAO §275;

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit eines Zurücknahmebescheides setzt einen rechtmäßigen Mängelbehebungsauftrag voraus. Der Zurücknahmebescheid ist nach der Rechtsprechung (vgl. die in Ritz, BAO3, § 275, Tz 20, angeführte hg. Rechtsprechung) rechtswidrig, wenn kein Mangel im Sinn des § 250 BAO vorlag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007150135.X01

Im RIS seit

01.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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