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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/06/0033 E 18. September 2003 RS 1Stammrechtssatz
Mit Rücksicht auf § 33 Abs. 7 Stmk. BauG, wonach im Anzeigeverfahren nur der Bauwerber Partei ist, erweist sich die Zurückweisung der Einwendungen von Nachbarn als nicht rechtswidrig. Nachbarrechte könnten lediglich im Rahmen eines baupolizeilichen Verfahrens nach § 41 Abs. 6 Stmk. BauG entsprechende Berücksichtigung finden.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungBaurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060185.X03Im RIS seit
01.11.2007Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011