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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/06/0229Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die geplante und sodann bewilligte Errichtung zweier Fachmärktezentren samt Parkhaus und Parkplätzen jedenfalls eine ausreichende "funktionelle Einheit" im Sinne der Fußnote 4 zu Z 19 des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 bildet und daher als Einkaufszentrum im Sinne dieser Ziffer zu qualifizieren ist. Beide Vorhaben sind sichtlich Teile eines Gesamtkonzeptes und gleichsam spiegelbildlich angeordnet; die Konzentration soll evidentermaßen die angesprochene "Magnetwirkung" verstärken. Daher wird der Schwellenwert der Z 19 lit. a (1000 Stellplätze) insgesamt überschritten, zumal nach dieser Bestimmung nicht zwischen "öffentlichen" und "nichtöffentlichen" Stellplätzen differenziert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060095.X05Im RIS seit
31.10.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012