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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/18/0322Rechtssatz
Das Vertrauen in die Auskunft eines sich nur selbst als rechtskundig bezeichnenden Bekannten stellt eine über den minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180321.X01Im RIS seit
11.02.2008