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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Einem Nachbarn im Sinne des § 25 Abs. 2 Tir. BauO 2001 kommt auch ein Mitspracherecht im Hinblick darauf zu, ob eine Baubewilligung, die Grundlage für eine Änderungsbewilligung ist, überhaupt noch aufrecht ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060007.X03Im RIS seit
25.10.2007Zuletzt aktualisiert am
16.08.2017