RS Vwgh 2007/9/25 2006/06/0007

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Veröffentlicht am 25.09.2007
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Index

L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 2001 §25 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Einem Nachbarn im Sinne des § 25 Abs. 2 Tir. BauO 2001 kommt auch ein Mitspracherecht im Hinblick darauf zu, ob eine Baubewilligung, die Grundlage für eine Änderungsbewilligung ist, überhaupt noch aufrecht ist.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060007.X03

Im RIS seit

25.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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