RS Vwgh 2007/9/25 2006/06/0174

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Veröffentlicht am 25.09.2007
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2 idF 2003/078;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Baubehörden haben in einem Verfahren betreffend Einwendungen gegen eine Baubewilligung die Vorfrage des Grenzverlaufes auf Grund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens gelöst. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Vermeidung dieser Mängel ein für den Bf günstigeres Ergebnis (nämlich im Sinne seines Vorbringens) ergeben hätte. Da die belBeh diese Mängel des gemeindebehördlichen Verfahrens verkannte, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060174.X01

Im RIS seit

25.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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