RS Vwgh 2007/9/25 2006/06/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2007
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Index

27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0255 E 19. März 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit im Sinn des § 5 Abs 2 RAO kommt es darauf an, ob das gesamte Verhalten des Rechtsanwalts geeignet ist, Vertrauen in die korrekte Berufsausübung zu erwecken; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl das Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, Zl 97/19/0787).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060087.X01

Im RIS seit

25.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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