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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/06/0229Rechtssatz
Bezüglich der Frage, ob es sich bei den beiden Vorhaben (geplante und sodann bewilligte Errichtung zweier Fachmärktezentren samt Parkhaus und Parkplätzen) um Einkaufszentren im Sinne der Z 19 des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 handelt, ist diese Legaldefinition maßgeblich. Definitionen des Begriffes "Einkaufszentrum" in den Raumordnungsgesetzen der Länder sind im gegebenen Zusammenhang nicht von Bedeutung. Insbesondere hat die Prüfung der Frage, ob ein "Einkaufszentrum" im Sinne der Z 19 des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 vorliegt, aus dem Blickwinkel der Schutzgüter des UVP-G 2000 zu erfolgen, also unter Bedachtnahme auf die Kriterien dieses Gesetzes und nicht etwa nach baurechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Kriterien, mag sich auch die Definition der Fußnote 4 zu Z 19 des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 an jenen in den Raumordnungsgesetzen der Länder anlehnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060095.X04Im RIS seit
31.10.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012