RS Vwgh 2007/9/25 2007/18/0631

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Veröffentlicht am 25.09.2007
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §13;
FrPolG 2005 §62 Abs1;
NAG 2005 §1 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet - iSd § 1 Abs 2 Z 1 NAG 2005 - ergibt sich unmittelbar aus § 13 AsylG 2005. Diese Regelung sieht insbesondere vor, dass ein Asylwerber, dessen Asylverfahren zugelassen ist, bis zur Erlassung einer durchsetzbaren Entscheidung, bis zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens oder bis zum Entzug des Aufenthaltsrechts (§ 62 Abs. 1 FrPolG 2005) zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist. Die Erteilung einer formellen vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung ist danach für das Bestehen der Berechtigung nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180631.X02

Im RIS seit

03.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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