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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0142Rechtssatz
Mit dem nun angefochtenen (Ersatz-)Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei neuerlich für den dritten Abschnitt ("Verbindungstunnel") des "Lainzer Tunnels" ua die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erteilt. Soweit sich die Beschwerdeführer (Parteien iSd § 8 AVG) darauf stützen, die belangte Behörde habe den Stand der Technik vor "fast drei Jahren" zugrundegelegt, haben sie keine Verletzung konkreter subjektivöffentlicher Rechte aufgezeigt. Dies gilt auch für ihren Hinweis auf die bauliche Ausgestaltung des - einen anderen Bereich betreffenden - "Wienerwald-Tunnels", der in zwei eingleisigen Röhren ohne Gegenverkehr geführt werde (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Mai 2007, Zl 2005/03/0094, mwN).
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007030140.X01Im RIS seit
10.10.2007Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009