RS Vwgh 2007/9/26 2007/03/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §33;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0142

Rechtssatz

Mit dem nun angefochtenen (Ersatz-)Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei neuerlich für den dritten Abschnitt ("Verbindungstunnel") des "Lainzer Tunnels" ua die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erteilt. Soweit sich die Beschwerdeführer (Parteien iSd § 8 AVG) darauf stützen, die belangte Behörde habe den Stand der Technik vor "fast drei Jahren" zugrundegelegt, haben sie keine Verletzung konkreter subjektivöffentlicher Rechte aufgezeigt. Dies gilt auch für ihren Hinweis auf die bauliche Ausgestaltung des - einen anderen Bereich betreffenden - "Wienerwald-Tunnels", der in zwei eingleisigen Röhren ohne Gegenverkehr geführt werde (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Mai 2007, Zl 2005/03/0094, mwN).

Schlagworte

öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007030140.X01

Im RIS seit

10.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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