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10 VerfassungsrechtLeitsatz
VerfGG 1953 §86; Klaglosstellung infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß §68 Abs2 AVGSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres hob mit Bescheid vom 30. November 1984 den angefochtenen Bescheid gemäß §68 Abs2 AVG auf. Infolge des hiedurch bewirkten Wegfalls des Beschwerdegegenstandes ist der Bf. - entgegen seiner begründungslos aufgestellten gegenteiligen Behauptung (s. zB VfSlg. 8262/1978) - klaglosgestellt.
Das Beschwerdeverfahren war sohin gemäß §86 iVm. §19 Abs3 Z3 VerfGG mit in nichtöffentlicher Sitzung gefaßtem Beschluß einzustellen.
Schlagworte
VfGH / KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B294.1979Dokumentnummer
JFT_10148878_79B00294_00