Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §364a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0142Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/03/0094 E 23. Mai 2007 RS 7Stammrechtssatz
Soweit die Beschwerdeführer (Parteien im Sinne des § 8 AVG) Einwendungen gegen Immissionen durch elektromagnetische Felder erheben, ist auf das Erkenntnis vom 30. Juni 2006, Zl 2002/03/0213, zu verweisen, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt hat, dass Einwendungen betreffend Immissionen - dazu gehören Einwirkungen durch elektromagnetische Felder - keine nach dem EisenbahnG gewährleisteten subjektiven öffentlichen Rechte betreffen (vgl Punkt 4.3. der Entscheidungsgründe dieses Erkenntnisses mwN).
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteOrganisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007030140.X02Im RIS seit
10.10.2007Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009