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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Kann der Eintritt der in den Einwendungen behaupteten Beeinträchtigungen bei Umsetzung von Auflagen mit an größter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, ist die wasserrechtliche Bewilligung zu erteilen (Hinweis E 25. Jänner 2007, 2005/07/0132).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070085.X01Im RIS seit
12.11.2007