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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/07/0092 E 17. Oktober 2002 RS 4 (Hier hat die mP entgegen dem Schutzgebietsbescheid drei Teichanlagen im Schutzgebiet einer Wasserversorgungsanlage errichtet.)Stammrechtssatz
Der Tatbestand der eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist bereits durch das bloße Vornehmen der rechtswidrigen Maßnahme verwirklicht, ohne dass es für die Einstufung als eigenmächtige Neuerung noch darauf ankäme, welche Auswirkungen mit diesen Maßnahmen verbunden sind.
(Hier bestand die Maßnahme darin, Aufgrabungen und damit zusammenhängenden Vorkehrungen in einem Schutzgebiet nach § 34 WRG 1959 entgegen dem Schutzgebietsbescheid vorzunehmen. Für den Beseitigungsauftrag kommt es nicht darauf an, ob durch die Maßnahme eine konkrete Gefahr für das Grundwasser besteht).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004070097.X01Im RIS seit
12.11.2007