RS Vwgh 2007/10/2 2006/10/0175

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Veröffentlicht am 02.10.2007
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §33 Abs2 litc;
ForstG 1975 §35 Abs3 lita;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis, es liege "prinzipiell" eine Wiederbewaldungsfläche vor, für die § 33 Abs. 2 lit. c ForstG ein Betretungsverbot besteht, wird nicht aufgezeigt, dass die Wiederbewaldung im konkreten Fall eine Sperre erforderte; erst in einem solchen Fall könnte ein Grund für die Zulässigkeit der Sperre gemäß § 35 Abs. 3 lit. a ForstG bejaht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X08

Im RIS seit

29.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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