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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GehG 1956 §36b Abs1a idF 2004/I/176;Rechtssatz
In Ansehung der der Beamtin nach der herrschenden Weisungslage übertragenen Aufgaben wäre insbesondere dann ein Fall des ersten Satzes des § 36b Abs. 1a GehG vorgelegen, wenn schon vor der Betrauung der Beamtin mit den in Rede stehenden Aufgaben ein anderer (gleichfalls "über den Stand" geführter) Beamter nach der damals herrschenden Weisungslage mit entsprechenden Arbeitsplatzaufgaben betraut gewesen wäre.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007120034.X03Im RIS seit
21.11.2007Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013