RS Vwgh 2007/10/11 2007/12/0034

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §36b Abs1a idF 2004/I/176;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

In Ansehung der der Beamtin nach der herrschenden Weisungslage übertragenen Aufgaben wäre insbesondere dann ein Fall des ersten Satzes des § 36b Abs. 1a GehG vorgelegen, wenn schon vor der Betrauung der Beamtin mit den in Rede stehenden Aufgaben ein anderer (gleichfalls "über den Stand" geführter) Beamter nach der damals herrschenden Weisungslage mit entsprechenden Arbeitsplatzaufgaben betraut gewesen wäre.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007120034.X03

Im RIS seit

21.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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