RS Vwgh 2007/10/11 2006/12/0107

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
LBG OÖ 1993 §92;

Rechtssatz

Die bloße Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen einen Organwalter durch eine Partei vermag nicht den Anschein seiner Befangenheit (im Vefahren betreffend Versetzung nach § 92 OÖ LBG 1993) zu begründen, wäre es hiedurch doch jeder Partei möglich, durch bloße Erstattung von Disziplinaranzeigen ihr nicht genehme Organwalter gleichsam "auszuschalten".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120107.X03

Im RIS seit

22.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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