RS Vwgh 2007/10/11 2007/04/0043

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/04/0141

Rechtssatz

§ 13 Abs. 8 ORF-G 2001 beschränkt das Recht des ORF, im Fernsehen für periodische Druckwerke zu werben. Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung lässt sich allerdings kein Recht des Inhabers eines Printmediums auf bestimmte Werbeeinschaltungen ableiten.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007040043.X02

Im RIS seit

15.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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