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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/04/0160 E 24. März 2004 RS 2Stammrechtssatz
Dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 3. März 2001, VfSlg. 16103/2001, es als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen hat, den Nachbarn in einem Verfahren gemäß § 359b Abs. 1 GewO 1994 Parteistellung auch bei Beurteilung der Frage zu versagen, ob die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren überhaupt vorliegen, steht der bisherigen Rechtsprechung zu den §§ 178 und 179 MinroG nicht entgegen: das Verfahren gemäß § 359b Abs. 1 GewO 1994, dem ein Genehmigungsansuchen zu Grunde liegt, ist mit der im § 179 Abs. 2 MinroG normierten Anordnungsbefugnis der Behörde zur Durchführung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen nicht vergleichbar.
Schlagworte
BergrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040223.X02Im RIS seit
02.11.2007