RS Vwgh 2007/10/11 AW 2007/10/0050

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

L92204 Pflegegeld Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

PGG OÖ 1993 §23 Abs1;
PGG OÖ 1993 §3 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schiebt den Eintritt der mit dem angefochtenen Bescheid verbundenen Wirkungen auf die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei auf. Mit diesem Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführerin daher nur jene Rechtsposition verschafft werden, die sie vor Erlassung des angefochtenen Bescheides hatte. Auch vor Erlassung des angefochtenen Bescheides war der Beschwerdeführerin keine Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt worden, auch ihre Rechtsposition in Bezug auf ein allfälliges Klagerecht vor dem Arbeits- und Sozialgericht hat sich auf Grund der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht verändert. Der Bescheidspruch der Ablehnung des Antrages auf Nachsicht zum Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft kann nicht Grundlage einer der zwangsweisen Durchsetzung des Bescheides dienenden Handlung sein.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare BescheideBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007100050.A01

Im RIS seit

30.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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