Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
B-VG Art106;Rechtssatz
Bei den Verfahrensvorschriften der Dienstbetriebsordnung für die oberösterreichischen Landesbehörden (DBO-B) handelt es sich nicht um eine Rechtsverordnung, sondern um einen Erlass des Landesamtsdirektors (zur mangelnden Behördeneigenschaft desselben im Zusammenhang mit Bescheiderlassungen im Verwendungsänderungsverfahren E vom 1. Oktober 2004, Zl. 99/12/0167). Schon aus diesen Erwägungen sind die Bestimmungen der DBO-B vom Verwaltungsgerichtshof bei Überprüfung des angefochtenen Bescheides nicht anzuwenden (hier betreffend Versetzung nach § 92 OÖ LBG 1993).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeVerwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120107.X04Im RIS seit
22.11.2007Zuletzt aktualisiert am
10.08.2011