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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/05/0173 E 20. Mai 2003 RS 1(hier: Baubewilligungsverfahren, Beschwerdeführer sind Parteilstellung genießende Nachbarn)Stammrechtssatz
Die Bezugnahme auf einen zum Bestandteil eines Bescheides, mit dem eine Gebrauchserlaubnis erteilt wird, erklärten Plan reicht aus, ohne dass daraus der Beschwerdeführerin als Eigentümerin des Objektes, von welcher aus der Gebrauch erfolgen soll, ein Anspruch darauf zukäme, mit dem Bewilligungsbescheid auch den zugrundeliegenden Plan zu erhalten (vgl. das Erkenntnis vom 17. September 1991, Zl. 91/05/0095).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050147.X03Im RIS seit
15.11.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2018